VATEX-Codes in Microsoft Dynamics 365 Business Central

Veröffentlicht am 19. August 2026

Lesedauer: 8 Minuten

VATEX-Codes in Microsoft Dynamics 365 Business Central zur korrekten Angabe von Steuerbefreiungsgründen in E-Rechnungen

Darum geht es in diesem Artikel:

VATEX-Codes in Microsoft Dynamics 365 Business Central zur korrekten Angabe von Steuerbefreiungsgründen in E-Rechnungen

So kommt der Steuerbefreiungsgrund korrekt in Ihre E-Rechnung

Wer eine Rechnung ohne Umsatzsteuer stellt, muss den Grund dafür angeben. Daran ist nichts neu. Neu ist, dass dieser Grund in der E-Rechnung auch maschinenlesbar übermittelt werden kann. Dafür gibt es die VATEX-Codes. Dieser Beitrag von Tecman Deutschland erklärt, was die Norm tatsächlich verlangt, was nicht zwingend notwendig ist, und wie Sie die Codes in Microsoft Dynamics 365 Business Central sauber einrichten, um eine korrekte E-Rechnung (XRechnung) aus dem ERP-System heraus zu erstellen.

1. Worum geht es?

VATEX steht für VAT Exemption Reason Code. Es handelt sich um standardisierte Codes, die in maschinenlesbarer Form angeben, warum für eine Lieferung oder Leistung keine Umsatzsteuer anfällt – etwa aufgrund der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) oder einer innergemeinschaftlichen Lieferung.

Betroffen sind folgende Steuerkategorien:

  • E (steuerbefreit)
  • AE (Reverse Charge)
  • G (Export in ein Drittland)
  • K (innergemeinschaftliche Lieferung)
  • O (nicht steuerbar)

Für die Kategorie Z (Nullsatz) ist dagegen kein Befreiungsgrund anzugeben.

2. Was die Norm wirklich verlangt

An dieser Stelle kursieren im Markt Aussagen, die so nicht zutreffen. Deshalb der genaue Blick auf die Geschäftsregeln der EN 16931 – konkret BR-E-10, BR-AE-10, BR-IC-10, BR-G-10 und BR-O-10.

Die Regel im Wortlaut: Eine Umsatzsteueraufschlüsselung mit einer der betroffenen Steuerkategorien muss einen Befreiungsgrund als Code (BT-121) oder als Text (BT-120) enthalten.

Es ist also kein Fehler, den Grund weiterhin nur als Text anzugeben. Eine Rechnung mit Kategorie „E" und einem Freitext wie „steuerfrei nach § 4 Nr. 1a UStG" besteht die Validierung. Die Europäische Kommission bezeichnet BT-121 ausdrücklich als optionales Feld, das anstelle des Textes oder ergänzend zu ihm verwendet werden kann.

Der VATEX-Code lohnt sich trotzdem.

Der Freitext erfüllt die Regel, aber er muss vom Empfänger gelesen werden und nachvollziehbar sein. Der Vorteil des VATEX-Codes: Der Code lässt sich unmittelbar maschinell auswerten: Das System des Empfängers erkennt den rechtlichen Grund ohne manuelle Prüfung und ordnet den Vorgang korrekt zu. Dadurch entstehen weniger Rückfragen. Bei automatisierter Rechnungsprüfung auf Empfängerseite verkürzt sich die Durchlaufzeit und die Buchhaltung wird effizienter.

  • BR-CL-22: Wenn Sie das Codefeld befüllen, muss der Wert aus der offiziellen VATEX-Liste stammen. Eigene Kürzel wie „RC" oder „IG" führen zum Fehler, weil ein ungültiger Code gesetzt wurde.
  • BR-S-10 und die entsprechenden Regeln für weitere besteuerte Kategorien: Bei Standardsatz darf kein Befreiungsgrund gesetzt sein – weder als Code noch als Text. Wer VATEX-Codes zu großzügig verteilt, erzeugt einenValidierungsfehler.

Nachlesen können Sie die Regeln bei Peppol, unter anderem BR-E-10, BR-G-10, BR-O-10 und BR-S-10, sowie in den häufigen Fragen zur XRechnung der offiziellen deutschen Stelle.

3. Woher die Codes kommen

Die VATEX-Codeliste wird von der Europäischen Kommission im Rahmen des Digital-Europe-Programms gepflegt und ist Bestandteil der Norm EN 16931. Sie enthält sowohl die in der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG definierten Befreiungstatbestände als auch nationale Tatbestände einzelner Mitgliedstaaten. Neue Versionen erscheinen turnusmäßig; das Hinzufügen oder Entfernen eines Codes gilt als neue Hauptversion.

Wichtig: Ist ein Tatbestand in der Liste nicht enthalten, ist das kein Problem. In diesem Fall wird der Grund als Text in BT-120 angegeben.

4. Einrichtung in Business Central

In Business Central werden Steuerbefreiungsgründe über MwSt.-Klauseln gepflegt und über die MwSt.-Buchungsmatrix den steuerlichen Sachverhalten zugeordnet. Befolgen Sie diese Schritte:

Schritt 1

Prüfen, was Ihre Installation kann

Die Beschreibung einer MwSt.-Klausel wird beim Export als Befreiungsgrund im Textfeld (BT-120) übergeben – das ist der Regelfall und erfüllt bereits die Norm. Ob Ihre Umgebung darüber hinaus ein eigenes Feld für den Code (BT-121) bietet, hängt von Ihrer Business-Central-Version und der eingesetzten E-Rechnungslösung ab. Der schnellste Weg, um das zu prüfen, ist mit einer Testrechnung: Erzeugen Sie eine XML-Rechnung und suchen Sie das Feld. Fehlt die Möglichkeit, lässt sie sich über eine Erweiterung ergänzen. Lassen Sie sich vom Tecman Deutschland Consulting Team beraten, bevor Sie eine Eigenentwicklung beauftragen.

Schritt 2

MwSt.-Klauseln anlegen oder anpassen

  • 1

    Öffnen Sie über die Suche die Seite „MwSt.-Klauseln".

  • 2

    Prüfen Sie, welche Klauseln für Ihre steuerlichen Sachverhalte bereits vorhanden sind.

  • 3

    Legen Sie fehlende Klauseln an. Der Code ist Ihr interner Schlüssel, die Beschreibung wird als Befreiungsgrund im Text (BT-120) übergeben. Hier gehört die für Ihre Empfänger verständliche Formulierung hinein, in Deutschland üblicherweise mit Verweis auf die einschlägige Vorschrift.

  • 4

    Sofern Ihre Umgebung ein Feld für den VATEX-Code bietet, tragen Sie dort den passenden offiziellen Code ein, etwa VATEX-EU-AE für Reverse Charge.

Schritt 3

Zuordnung in der MwSt.-Buchungsmatrix

Die Automatisierung entsteht aus der Kombination von MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppe und MwSt.-Produktbuchungsgruppe. Prüfen Sie die relevanten Kombinationen, stellen Sie sicher, dass die Sachverhalte sauber voneinander getrennt sind, und ordnen Sie jeder Zeile die passende MwSt.-Klausel zu. Ohne diese Zuordnung bleibt die beste Klausel wirkungslos. Grundlagen dazu bei Microsoft Learn.

Schritt 4

Ergebnis prüfen

Erstellen Sie in der Sandbox eine Testrechnung je Steuerszenario, exportieren Sie die XML-Datei und prüfen Sie, ob Steuerkategorie, Befreiungsgrund und – sofern verfügbar – der Code korrekt ausgegeben werden. Nutzen Sie dafür einen Validator, nicht das bloße Auge: Die genannten Felder sind nur ein Teil der Pflichtangaben, und ein Validator findet die übrigen gleich mit.

Ein Hinweis für die Kategorie K: Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen prüfen weitere Regeln zusätzlich das Liefer- bzw. Leistungsdatum und die Angabe des Lieferorts. Eine Rechnung kann also am Befreiungsgrund vorbei scheitern, obwohl dieser korrekt gesetzt ist.

5. XRechnung, Peppol und ZUGFeRD

Alle drei Formate beruhen auf der EN 16931, und die VATEX-Codes sind in allen identisch. Die Einrichtung über MwSt.-Klauseln und Buchungsmatrix ist dieselbe. Wenn Sie heute das eine Format nutzen und später auf ein anderes wechseln, müssen Sie an der Einrichtung nichts ändern.

Unterschiede gibt es im Umfeld, nicht im Code selbst: Die XRechnung ist die deutsche Ausprägung und im Rechnungsverkehr mit der öffentlichen Verwaltung maßgeblich; sie ergänzt die europäischen Regeln um nationale Vorgaben. Peppol BIS Billing 3.0 ist das Format für den Austausch über das Peppol-Netzwerk, das im internationalen Geschäftsverkehr an Bedeutung gewinnt. ZUGFeRD kombiniert PDF und XML. Welches Format bei Ihnen zum Einsatz kommt, bestimmt in der Regel Ihr Empfänger.

6. Die häufigsten VATEX-Codes

Die folgende Auswahl deckt die Fälle ab, die uns in Kundenprojekten am häufigsten begegnen. Maßgeblich ist stets die offizielle Liste.

VATEX-Code Kategorie Anwendungsfall
VATEX-EU-AE AE Reverse Charge – die Steuerschuldnerschaft geht auf den Empfänger über, typisch bei Dienstleistungen an EU-Geschäftskunden
VATEX-EU-IC K Innergemeinschaftliche Lieferung – Warenlieferung an einen Geschäftskunden in einem anderen EU-Land
VATEX-EU-G G Ausfuhr in ein Drittland, etwa Schweiz, Vereinigtes Königreich oder USA
VATEX-EU-O O Nicht steuerbare Umsätze außerhalb des Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuer
VATEX-EU-132 E Steuerbefreiung nach Artikel 132 – bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Interesse
VATEX-EU-132-1A bis -1Q E Die einzelnen Tatbestände des Artikels 132 Absatz 1, jeweils nach Buchstabe
VATEX-EU-143 E Steuerbefreiung nach Artikel 143 – bestimmte Einfuhren
VATEX-EU-148 E Steuerbefreiung nach Artikel 148 – Umsätze im internationalen Verkehr
VATEX-EU-151 E Steuerbefreiung nach Artikel 151 – internationale Einrichtungen
VATEX-EU-309 E Sonderregelung für Reiseleistungen nach Artikel 309

7. Typische Fehler

Eigene Kürzel im Codefeld

Interne Abkürzungen wie „RC", „EX" oder „IG" waren für den Papierausdruck praktisch. Im Codefeld der E-Rechnung führen sie zum Validierungsfehler, weil dort nur Werte aus der offiziellen Liste zulässig sind. Im Beschreibungsfeld dagegen ist eine eigene Formulierung ausdrücklich erwünscht. Dort gehört die verständliche Begründung hin, gern mit dem Verweis auf die deutsche Vorschrift.

Falsche Kombination aus Code und Kategorie

Jeder Code gehört zu einer bestimmten Steuerkategorie. VATEX-EU-IC gehört zu „K", nicht zu „E"; VATEX-EU-AE gehört zu „AE". Eine unpassende Kombination wird abgewiesen.

Befreiungsgrund bei besteuerten Umsätzen

Der umgekehrte Fehler und in der Praxis unterschätzt: Bei Standardsatz darf kein Befreiungsgrund gesetzt sein. Wer eine Klausel zu breit zuordnet, produziert Fehler bei Rechnungen, die vorher fehlerfrei liefen.

Klausel gepflegt, aber nicht zugeordnet

Die MwSt.-Klausel ist korrekt angelegt, aber in der Buchungsmatrix nicht hinterlegt. Business Central kann den Grund dann nicht in die E-Rechnung übernehmen. Prüfen Sie immer beide Stellen.

Nur das eine Feld prüfen

Der Befreiungsgrund ist eine von rund 160 Angaben. Eine Rechnung, bei der er korrekt gesetzt ist, kann an einer ganz anderen Stelle scheitern. Deshalb: immer vollständig validieren, nicht punktuell prüfen.

8. Ihre nächsten Schritte

  • 1
    Prüfen Sie in einer Testrechnung, ob Ihre Umgebung überhaupt ein Feld für den VATEX-Code bietet – das entscheidet über alles Weitere.
  • 2
    Gehen Sie Ihre MwSt.-Klauseln durch: Ist die Beschreibung für den Empfänger verständlich und rechtlich zutreffend?
  • 3
    Ersetzen Sie eigene Kürzel im Codefeld durch offizielle VATEX-Codes – sofern das Feld befüllt wird.
  • 4
    Kontrollieren Sie die Zuordnung in der MwSt.-Buchungsmatrix, insbesondere die Abgrenzung zu besteuerten Umsätzen.
  • 5
    Erzeugen Sie je Steuerszenario eine Testrechnung in der Sandbox und validieren Sie die XML-Datei vollständig.

Bei Fragen zur Einrichtung in Ihrem Business Central wenden Sie sich an Ihr Consulting- und Support-Team bei Tecman Deutschland. Wir prüfen Ihre MwSt.-Klauseln, die Zuordnung in der Buchungsmatrix und das Ergebnis in der XML-Datei gemeinsam mit Ihnen. Die weiteren Anforderungen an die E-Rechnung – Fristen, Versandwege, Stammdaten und Aufbewahrung – behandelt unser Dokument „E-Rechnung und XRechnung".

Haftungsausschluss

Dieser Beitrag beschreibt die technische Einrichtung in Microsoft Dynamics 365 Business Central und die formalen Anforderungen der Norm EN 16931. Er stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar und ersetzt diese nicht.

Ob ein Umsatz steuerbefreit oder nicht steuerbar ist und auf welcher Rechtsgrundlage, ist eine steuerrechtliche Beurteilung des Einzelfalls. Diese Verantwortung liegt beim Rechnungsaussteller. Die Europäische Kommission hält dazu ausdrücklich fest, dass die VATEX-Codeliste für sich genommen keine Grundlage für eine steuerliche Entscheidung sein kann und der Aussteller dafür verantwortlich bleibt, die Steuerbefreiung korrekt zu bestimmen.

Klären Sie die zutreffende Beurteilung Ihrer Sachverhalte daher mit Ihrer Steuerberatung. Wir übersetzen das Ergebnis anschließend in eine saubere Einrichtung – aber wir treffen die steuerliche Entscheidung nicht.

Darum geht es in diesem Artikel:

Autor

Christian Sega

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Über den Autor

Christian Sega

Christian Sega ist CEO von Tecman Deutschland und Experte für moderne Unternehmensprozesse mit Microsoft Dynamics 365 Business Central. Sein besonderes Interesse gilt dem Einsatz von künstlicher Intelligenz im Microsoft-Ökosystem und der Frage, wie Unternehmen KI sinnvoll in ihren Arbeitsalltag integrieren können. In seinen Beiträgen teilt er seine Perspektive auf ERP, Digitalisierung, KI und zukunftssichere Lösungen für den Mittelstand.

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