Öffentliche Förderung der Digitalisierung kleiner und mittelständischer Unternehmen

Öffentliche Förderung der Digitalisierung kleiner und mittelständischer Unternehmen

Die digitale Transformation betrifft längst alle Branchen und Geschäftsbereiche. Zur Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) haben Bund und Länder entsprechende Programme aufgelegt. Denn um sich im Wettbewerb langfristig behaupten zu können, sind Rationalisierung und Automatisierung durch Digitalisierung unausweichlich.  KMU stellt diese Entwicklung noch oft genug vor große Herausforderungen, wenn die erforderlichen Ressourcen – Geld, Know-How, Zeit – fehlen, um entsprechende Aktivitäten rechtzeitig und zielgerichtet anzugehen. An diesen Herausforderungen setzen die verschiedenen öffentliche Förderprogramme an, etwa „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie die finanzielle Unterstützung durch Förderbanken des Bundes und der Länder. 

Mit „go-digital“ fördert das Bundeswirtschaftsministerium kleine und mittelständische Unternehmen bei der Entwicklung von Digitalisierungsstrategien und Datenkompetenz, bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen und der Erhöhung der IT-Sicherheit durch finanzielle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden. Das Programm unterstützt die gezielte Beratung durch autorisierte Unternehmen. Die Förderung ist auf Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden beschränkt. Aufgrund der angespannten Haushaltslage läuft das Programm zum Jahresende aus. Anträge, die bis einschließlich 31.12.2024 bewilligt werden, können jedoch noch 2025 umgesetzt werden. 

„go-digital“  

  • Zielt auf die Optimierung von Geschäftsprozessen mit Hilfe digitaler Lösungen, die service- und kundengerecht, effizient und sicher sind. 
  • Förderung in 5 Modulen: „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit“, „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Datenkompetenz“, „Digitale Markterschließung“. Aufgrund der zentralen Bedeutung von IT-Sicherheit sind dafür immer mindestens zwei Beratungstage zu vereinbaren – unabhängig von der Wahl und Kombination der Module. 
  • Gefördert wird die Beratung und Begleitung zum Auf- bzw. Ausbau moderner IT-Systeme durch autorisierte Beratungsunternehmen. Durch diese Beratungsdienstleister werden die KMU auch von allen Formalitäten – vom Antrag auf Fördermittel bis zum Nachweis der Verwendung – entlastet. 
  • Modul „Digitalisierungsstrategie“: Förderfähig sind Beratungsleistungen, die der Ausarbeitung und Umsetzung einer unternehmensspezifischen Digitalisierungsstrategie dienen. Bedürfnisse der Kunden des zu begünstigenden Unternehmens sind ebenso zu berücksichtigen wie Fragen der Umsetzbarkeit, Risikoeinschätzung und der wirtschaftlichen Auswirkungen. 
  • Modul „IT-Sicherheit“: Alle Beratungs- und Umsetzungsmaßnahmen, die der IT-Sicherheit dienen, sind förderfähig. Gegenstand der Förderung in diesem Modul ist die qualifizierte Beratung zur Verbesserung des IT-Sicherheitsniveaus und des Datenschutzes. 
  • Modul „Digitalisierte Geschäftsprozesse“: Gefördert wird in diesem Modul die Beratung in Bezug auf die Einführung von geeigneten Business-Software-Lösungen, durch die Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig bzw. medienbruchfrei digitalisiert werden. 
  • Modul „Datenkompetenz“: In diesem Modul werden Beratungs- und Umsetzungsleistungen gefördert, mit denen eine aktive Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie ermöglicht wird. Durch die Verbesserung der Datenkompetenz sollen Unternehmen befähigt werden, ihre Daten ökonomisch besser zu nutzen. 
  • Modul „Digitale Markterschließung“: Gegenstand der Förderung in diesem Modul ist die Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings. Ziel ist die Professionalisierung der Onlinepräsenz zur Erhöhung der Sichtbarkeit und damit zur Umsatzsteigerung und zur langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des begünstigten Unternehmens in nationalen und internationalen Märkten. 
  • Die durch ein autorisiertes Beratungsunternehmen durchzuführende Antragsstellung gliedert sich in 2 Phasen: 1) Alle relevanten Themen zum Beratungsvertrag, der De-minimis-Erklärung, der Selbsteinschätzung zum Stand des Digitalisierungsgrades sowie der KMU-Erklärung werden mit dem begünstigten Unternehmen besprochen, die entsprechenden Formulare ausgefüllt und unterschrieben. 2) In der zweiten Phase wird der „Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung (AZA)“ über das Portal „easy-Online“ der Bundesregierung gestellt. 
  • Maximal werden 30 Beratertage gefördert, welche auf ein oder mehrere Module verteilt werden können. Ein Beratertagessatz von maximal 1.100 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird zu 50 Prozent gefördert. Diese 50 Prozent beziehen sich also auf die Netto-Ausgaben; in den Antragsformularen wird eine Berechnung der Eigenbeteiligung automatisiert durchgeführt. Die Laufzeit eines Beratungsprojekts soll 6 Monate nicht übersteigen.  
  • Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2024. Für die Jahre 2022 bis 2024 wurden 72 Mio. Euro vom Wirtschaftsministerium bereitgestellt. 

Weitere Informationen auf der Info-Seite des BMWK zu „go-digital“. 

Förderprogramme der Bundesländer 

Ähnliche Programme haben auch die Bundesländer aufgelegt. Einzelne Programme ruhen zur Zeit (Mecklenburg-Vorpommern, Saarland) und sind deshalb hier nicht aufgeführt. Es ist aber lohnenswert, sich im Laufe des Jahres über deren Stand zu informieren. 

Detaillierte Informationen zu Fördervoraussetzungen, Leistungen und Antragstellung erhalten Sie bei den jeweiligen Programmen* (aufgeführt sind nur laufende): 

Baden-Württemberg – „Digitalisierungsprämie Plus 

Bayern – „Digitalbonus“ (wird in der zweiten Jahreshälfte 2024 neu aufgelegt) 

Brandenburg – „Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)“  

Hamburg – „Hamburg digital 

Nordrhein-Westfalen – „Mittelstand innovativ & digital 

Rheinland-Pfalz – „BITT-Technologieberatung 

Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Beratung zu den Förderprogrammen bzw. zur Antragstellung anbieten können. 

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